Mineralölsteuer und Mineralösteuerrückerstattung
Dank einer spezifischen gesetzlichen Regelung können Seilbahnunternehmungen in der Schweiz einen Teil der gezahlten Mineralölsteuer zurückerhalten. Diese Rückerstattung gilt für den Kraftstoff, der für Pistenfahrzeuge verwendet wird. Sie dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Seilbahnbetriebe zu stärken und die Kostenbelastung zu reduzieren. Seilbahnen Schweiz engagiert sich proaktiv, damit diese Möglichkeit zur Rückerstattung auch in Zukunft erhalten bleibt.
Die Regelung basiert auf dem Schweizer Mineralölsteuergesetz und der Verordnung über die Steuerbegünstigungen bei der Mineralölsteuer. Gemäss dieser Regelung können Seilbahnbetriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Rückerstattung der Mineralölsteuer stellen.
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