Raumplanung
Die Seilbahnunternehmen der Schweiz sind bestrebt, den Gästen eine attraktive, moderne und sichere Infrastruktur zu bieten. Der Bau einer neuen Anlage, aber auch ein Umbau oder eine Erweiterung benötigen eine sorgfältige und langfristige Planung. Dabei werden in der Regel komplexe und zeitraubende Verfahren durchlaufen. Seilbahnen Schweiz setzt sich dafür ein, dass es besondere Regeln für das Errichten von Seilbahnanlagen gibt und gegebenenfalls Ausnahmen gemacht werden können.
Gesetzliche Grundlagen für die Errichtung von Seilbahnanlagen
Das Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenförderung verlangt, dass Seilbahnen sicher sowie umweltverträglich, raumplanungskonform und wettbewerbsfähig gebaut und betrieben werden. Für Seilbahnen zur Personenbeförderung werden eine Plangenehmigung und eine Betriebsbewilligung des BAV benötigt. Für Skilifte und Kleinluftseilbahnen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Diese Plangenehmigung für Seilbahnen wird nur erteilt, wenn die Wirtschaftlichkeit und die öffentliche Erschliessung des Vorhabens sichergestellt sind und keine öffentlichen Interessen, namentlich der Raumplanung, des Natur- und Heimatschutzes oder des Umweltschutzes, entgegenstehen.
Unterscheidung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet
Das Raumplanungsgesetz unterscheidet zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet. Da die meisten Anlagen ausserhalb der Bauzonen liegen und strengen raumplanerischen und umwelttechnischen Auflagen unterstellt sind, ist eine besonders ausgewogene Interessenabwägung notwendig. Die meisten Projekte durchlaufen im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Angemessene Rahmenbedingungen für Seilbahnen schaffen
Für die Umsetzung der raumplanerischen Vorgaben sind die Kantone verantwortlich – je nach Kanton existieren unterschiedliche Vorgaben und Prozeduren. Seilbahnen Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Handlungsspielraum für Projekte und Investitionen auch in Zukunft gewährleistet bleibt. Die Bedürfnisse des Tourismus müssen ebenso in die Raumplanung integriert werden wie jene der anderen Branchen. Dazu braucht es geeignete Vorgaben und Rahmenbedingungen, damit die Errichtung von Seilbahnanlagen auch künftig möglich bleibt.
Um diese zu erreichen, ist Seilbanen Schweiz in ständigem Austausch mit den zuständigen Bundesbehörden und hat bei der parlamentarischen Beratung der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPF II) erfolgreich für die Interessen der Branche interveniert.