Seilbahngesetze
Das Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (SebG) ist die wichtigste gesetzliche Referenz für den Bau, die Inbetriebnahme und den Betrieb von Seilbahnanlagen. Dieses Seilbahngesetz gilt für alle Seilbahnen, die der Personenbeförderung dienen, namentlich Luftseilbahnen, Standseilbahnen, Skilifte sowie ähnliche Transportanlagen mit Seilantrieb (Seilbahnen). Im SebG und der Seilbahnverordnung (SebV) werden insbesondere Vorgaben bezüglich Plangenehmigung, Betriebsbewilligung sowie die technischen Normen und Anforderungen im Bereich Sicherheit geregelt.
Bundesamt für Verkehr (BAV)
Die federführende Behörde für die Seilbahnbranche ist das Bundesamt für Verkehr. Die gesetzlichen Grundlagen sowie Richtlinien für Seilbahnen in der Schweiz sind auf der Website des BAV zu finden. Auf der Website der Bundesverwaltung können alle aktuellen Gesetzestexte abgefragt werden.