Regelmässige Prüfungen der Seilbahnen
Um höchsten Sicherheitsstandards zu entsprechen, werden die Seilbahnen auch nach der amtlich begleiteten Inbetriebnahme laufend überprüft und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Täglich wird vor der ersten Fahrt mit Gästen eine Dienstfahrt durchgeführt. Der Hilfsantrieb unterliegt einer wöchentlichen, die Betriebs- und Sicherheitsbremsen einer monatlichen, die Zug- und Tragseile einer halbjährlichen Prüfung. Jährlich wird auf jeder Seilbahnanlage eine obligatorische Bergungsübung durchgeführt. Alle zwei Jahre werden die Zugseilbefestigungen an den Laufwerken geprüft.
Sicherheit im Betrieb
Die Sicherheitsnormen für Seilbahnen in der Schweiz entsprechend der Verordnungen des Bundesamtes für Verkehr gelten im internationalen Vergleich als sehr streng. Diese einzuhalten liegt in der Verantwortung der Seilbahnunternehmen. Diese sind verpflichtet, dem BAV jährlich einen Bericht über die Instandhaltung ihrer Anlagen vorzulegen. Das BAV überwacht laufend die Sicherheit der über 600 eidgenössisch konzessionierten Anlagen und führt periodisch Inspektionen durch. Die Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) ist in gleicher Funktion für die Skilifte und die rund 200 kantonal bewilligungspflichtigen Kleinluftseilbahnen zuständig. Auch hier erfolgen regelmässig Inspektionen.
Liegen auch nur geringfüge Mangel vor, so muss eine sofortige Wartung bzw. Reparatur gewährleitet werden. Dazu kommen hochqualifizierte Mitarbeitende wie Seilbahn-Mechatronikerinnen oder technische Leiter zum Einsatz.
Besondere Prüfung der Seile
Besonderer Aufmerksamkeit bei der Technik von Seilbahnanlagen gilt den Seilen, die das Herzstück der Sicherheit bilden. Diese werden periodisch mit der sogenannten magnetinduktiven Methode und auch visuell auf mögliche kleine Risse untersucht. Für erhöhte Sicherheit sorgt auch die Technik selbst mit integrierten Systemen, die im Falle einer Panne selbsttätig auf die sichere Seite reagieren und die Bahn zum Stillstand bringen. Das eingebaute Sicherheitssystem überwacht laufend jeden Zustand und schaltet sich bei einem Defekt oder einer Störung, etwa wenn sich das Seil ins Gummi-Rollenfutter fressen würde, automatisch ab. Auch die Bremssysteme sind ausgeklügelt: Umlauf- und Pendelbahnen sind mit drei voneinander unabhängigen Bremssystemen ausgestattet. Einerseits lässt sich eine Bahn über den Antriebsmotor elektrisch stoppen. Andererseits wirken zwei hydraulische Systeme – eine Betriebs- sowie eine Sicherheitsbremse – direkt auf das Antriebsrad des Förderseils ein. Bei Standseilbahnen wird immer sowie bei grösseren Pendelbahnen in der Regel eine weitere Bremse eingebaut. Die sogenannte Fangbremse ist eine am Laufwerk der Kabine befestigte Zange, die direkt auf das Tragseil klemmt.
Steuerung, Antrieb und Bremsen werden jährlich kontrolliert genauso wie das Fahrwerk, das regelmässig komplett zerlegt und gereinigt wird. Speziell geprüft werden auch alle tragenden Teile einer Anlage wie die Stützen und Stationseinrichtungen.
Unfall- und Störungsmeldung
Aufgrund der strengen Richtlinien und hohen Sicherheitsstandards sind Unfälle bei Seilbahnen sehr selten. Falls jedoch doch einmal etwas passiert, müssen Unfälle sowie Störungen bei national bewilligten Seilbahnen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden. Die Meldung an das BAV kann über das Internet-Portal der Nationalen Ereignisdatenbank (NEDB) erfolgen. Dabei sollen Erkenntnisse für noch mehr Sicherheit gewonnen und ähnliche Unfälle in der Zukunft verhindert werden. Bei kantonal bewilligten Anlagen erfolgt die Unfallmeldung an die Kontrollstelle IKSS.