Diese Frage treibt die Bergbahnbranche derzeit um. Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass auch in diesem Sommer vor allem einheimische Gäste Ferien in den Schweizer Bergen buchen werden. Erfreulicherweise sieht die Buchungslage in Desti-nationen mit einem traditionell hohen Anteil an Schweizer Gästen ziemlich positiv aus.
Seilbahnen Schweiz zeigt sich verhalten positiv
Optimistisch gestimmt sind auch jene Ausflugsgebiete, die von einer guten Erreichbarkeit von Deutschland profitieren. An Wochenenden mit schönem Wetter wurden dort bereits im Frühsommer gute Frequenzen erreicht. Auf der anderen Seite zeichnet sich wie bereits wäh-rend der Wintersaison für international ausgerichtete Destinationen aufgrund fehlender Gäs-te aus entfernten Märkten weiterhin ein düsteres Bild ab. Weil international orientierte Desti-nationen gleichzeitig auch die grössten Umsätze erwirtschaften, rechnet der Branchenver-band Seilbahnen Schweiz nicht damit, dass sich die Gesamtumsätze auf nationaler Ebene erholen werden.
Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben
Mit den Lockerungen hat der Bundesrat auch die Bestimmungen für die Bergbahnen ange-passt. So wurden die Kapazitätsbeschränkungen auf Gondeln und Kabinen aufgehoben. Es gelten jetzt wieder die gleichen Bestimmungen wie im öffentlichen Verkehr. Das heisst: Mas-kenpflicht in allen geschlossenen Fahrzeugen und Wartezonen. Auf den Sesselbahnen ist die Maskenpflicht hingegen aufgehoben. Diese Lockerungen werden von den Bergbahnbe-treibern sehr begrüsst.
Richtlinien «Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten»
Für Schweizer Seilbahnen hat Sicherheit oberste Priorität. Die Branche unternimmt alles, um die Sicherheit der Gäste zu jeder Zeit zu gewährleisten. Zur Gewährung der Sicherheit auf Freizeitanlagen, welche von Bergbahnen betrieben werden, wurde eine neue Branchenlö-sung entwickelt. Unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Manuel Jaun von der Arbeitsgruppe Sommeraktivitäten von Seilbahnen Schweiz wurde die Verkehrssicherungspflicht für Som-meraktivitäten erarbeitet. Diese definiert die Sicherheitsanforderungen für Wanderwege, Mountainbike-Angebote, Klettersteige, Anlagen zur selbständigen Sportausübung und Anla-gen mit ausgeprägt technischem Charakter. Daneben werden auch organisatorische Ver-antwortlichkeiten, Arbeitsplanung und Notfallorganisation, der Schutz vor Absturz- und Na-turgefahren sowie die Kontrolle und Unterhalt von Schutzbauten und die Signalisation be-handelt. Die «Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten» ist seit dem 1. Mai gültig und wird zurzeit bei den Bergbahnunternehmen eingeführt und geprüft. Alle im Sommergeschäft tätigen Seilbahnunternehmungen haben dabei die Möglichkeit, das Gütesiegel «geprüfter Sommerbetrieb» zu erhalten.
Weitere Auskünfte
Berno Stoffel, Direktor Seilbahnen Schweiz +41 79 543 25 07