Dank intensivem Lobbying beim BAV und im Parlament, ist es Seilbahnen Schweiz (SBS) gelungen, bei den Covid-Entschädigungen bessere Konditionen als im Vorjahr zu erreichen. Nun sind die Regionalverbände am Zug: gemeinsam mit den Unternehmen müssen sie die Mittel bei den Kantonen einfordern.
Die Bergbahnen waren von der Pandemie stark betroffen; im ersten Corona-Winter (2020/2021) gingen die Umsätze um rund 24% und die Ersteintritte um 20% zurück. Aber auch die Sommersaison 2021 war für die Branche mit einem Rückgang von rund einem Viertel weniger Umsätzen und Ersteintritten schwierig.
Leider konnten nur die allerwenigsten Unternehmen von Kurzarbeitszeitentschädigungen oder von den regulären Härtefall-Geldern profitieren. Ein zusätzlicher Artikel Art. 28a im Personenbeförderungsgesetz (PBG) bietet sowohl für den öffentlichen wie auch den touristischen Verkehr die Möglichkeit, von Bundes- und Kantonsgeldern zu profitieren. Wie bereits für das Jahr 2020 können die Seilbahnunternehmungen ihre Ansprüche direkt beim zuständigen Kanton geltend machen.
Bessere Bedingungen bei Covid-Entschädigungen als 2020
Bessere Bedingungen bei Covid-Entschädigungen als 2020Dank intensivem und koordiniertem Lobbying durch SBS und den Verband öffentlichen Verkehr (VöV), ist es gelungen, dass das Parlament in der Wintersession 2021 das PBG im Sinne der Branche angepasst hat. Neuerdings müssen die Unternehmen nicht zuerst sämtliche Reserven aufbrauchen, bevor sie in den Genuss von Entschädigungen kommen, sondern die Ausfälle müssen lediglich grösser sein als ein Drittel ihrer Reserven.
Das zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Ein Unternehmen verzeichnet in den Jahren 2017-2019 einen Gewinn von insgesamt CHF 150’000. Diese CHF 150’000 werden als Reserven für Reinvestitionen vorgehalten. Das gleiche Unternehmen verzeichnet Covid-19 bedingte Verluste von insgesamt CHF 220’000 für die Zeit zwischen März 2020 bis Ende 2021. Das heisst: CHF 220’000 minus CHF 50’000 (1/3 der Reserven) = CHF 170’000. Das Unternehmen kann entsprechend Verluste in der Höhe CHF 170'000 geltend machen.
Die Regionalverbände sind wichtige Vermittler
SBS hat am Webcall vom 14. Februar 2022 über die wichtigsten Dokumente des BAV (BAV Checklisten) und die nächsten Schritte informiert. Nun geht es darum, dass die Unternehmen bis Ende April bei den Kantonen ihre Gesuche einreichen. Zuvor werden jedoch die Regionalverbände (RV) im März mittels Umfrage den Bedarf in ihrer Region ausloten und beim Kanton oder den Kantonen sondieren, ob genügend Mittel zur Verfügung stehen und sich nötigenfalls für ihre Mitglieder stark machen.
SBS wird das gleiche beim BAV tun. Denn bei den Entschädigungen sind Bund und Kantone gleichermassen involviert. Zunächst muss der Kanton die Mittel zur Verfügung stellen, damit auch der Bund sich mit 80% an den Kosten beteiligt.
Der nächste Webcall von SBS mit den Regionalverbänden (Geschäftsführer und Präsidien) findet am 11. April 2022 statt. SBS erarbeitet ein Q&A, welches den Regionalverbänden zur Verfügung gestellt wird.
SBS und RV engagieren sich gemeinsam für Covid-Entschädigungen
Die gesetzlichen Grundlagen für Covid-Entschädigungen für den touristischen Verkehr sind also mit der Anpassung des PBG vorhanden. Jetzt gilt es, dafür zu sorgen, dass die reservierten Mittel zu den Unternehmen gelangen. Hier spielen sowohl die Regionalverbände wie auch der Dachverband eine zentrale Rolle: wir sind das Sprachrohr unserer Mitglieder bei den Kantonen und beim Bund und unterstützen sie bei diesem Prozess.