Die Beratungsstelle Sicherheit führt auch im Sommer eine wichtige Anzahl von Kontrollen zur Erteilung des Gütesiegels «Geprüfter Sommerbetrieb» durch. Die Seilbahnunternehmen gewinnen dadurch wichtige Erkenntnisse zur Steigerung der Verkehrssicherung. Die wichtigsten Erkenntnisse werden normalerweise im Rahmen von Kursen erläutert, wie derjenige vom 28. Mai 2024 in Atzmännig, ausnahmsweise erläutert Seilbahnen Schweiz hier die wichtigsten Erkenntnisse – die «Lessons learned».
Die Ausgangslage
Grundlage für die Kontrollen zur Erteilung des Gütesiegels «Geprüfter Sommerbetrieb» sind die Richtlinien der Kommission Sommeraktivitäten Seilbahnen Schweiz «Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten», die im Jahre 2021 veröffentlicht wurden. Diese umfassen allgemeine Bestimmungen zur Organisation und zum Nahbereich der Bahnstationen, und besondere Regelungen für Wanderwege, Mountainbike, Klettersteige, Anlagen zur selbständigen Sportausübung, homologationspflichtige Anlagen, Vermietung von Fortbewegungsmitteln und Angebote von Drittanbietern.
Nachfolgend werden zu bestimmten Bereichen ausgewählte Erkenntnisse aus den durchgeführten Abnahmen dargelegt.
Organisatorisches
Viele Seilbahnunternehmungen haben die Verantwortlichkeiten für die Sommeraktivitäten samt Stellvertretungen geregelt, jedoch fehlen zum Teil die Pflichtenhefte. Insbesondere in Zusammenhang mit der Ausführung von bestimmten Sicherungsaufgaben ist eine klare Regelung der Aufgabenbereiche mit entsprechendem Pflichtenheft sehr nützlich, nicht zuletzt auch zu Dokumentationszwecken anlässlich Ereignisse.
Lesson learned: Pflichtenhefte erstellen!
Nahbereich der Bahnstationen
Im Nahbereich der Bahnstationen wurden kaum Absturzstellen oder nicht naturgefahrensicheren Standorte identifiziert.
Lesson learned: Mögliche Absturzstellen bei Bahnstationen identifizieren!
Wanderwege
Die meisten Seilbahnunternehmen vermitteln nur den Zugang zum Wanderwegnetz, genauso wie für die Mountainbikerouten. In einigen Fällen werden auf Panorama- und Orientierungstafeln sowie auf Flyer nicht die Symbole und Farben gemäss offiziellen Wanderwegkategorien von «Schweizer Wanderwegen» verwendet.
Lesson Learned: Symbolisierung offizieller Wanderwegkategorien anwenden!
Klettersteige
Einige Bahnen bieten Klettersteige an, die von ihnen selbst oder von Dritten unterhalten und kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass bereits die Vermietung von Ausrüstung die Pflicht zur Instruktion über deren richtigen Benützung und der Sicherung begründet. Dass dabei der Abschluss entsprechender schriftlicher Mietverträge nicht nur zum Zwecke der Dokumentation dringend empfehlenswert ist, ist kaum von der Hand zu weisen.
Die Klettersteigsets samt normiertem Helm haben nummeriert zu sein, und entsprechend den geltenden Normen gewartet und ersetzt zu werden.
Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Seilbahnunternehmen (SBU) und Dritten ist notwendig, wenn das SBU den Klettersteig bewirbt, der von einem Dritten betrieben wird.
Signalisation und Infotafeln (samt Zustiegsrouten) sind grösste Aufmerksamkeit zu schenken.
Lesson Learned: Entsprechende Vereinbarungen abschliessen! Information und Signalisation!
Homologationspflichtige Anlagen
Solche Anlagen sind unter anderem Sommerrodelbahnen, Seilparks, Flylines und Tyroliennes.
Diese sind zwingend durch eine anerkannte Prüfstelle zu zertifizieren. Die Zertifizierung kann nicht suspensiven Bedingungen unterstellt werden. Ein Bericht, aus welchem hervorgeht, dass erst nach Umsetzen einer bestimmten Massnahme, die Anlage die Normen erfüllt, ist keine Zertifizierung. Bericht und Zertifikat sind nicht zu verwechseln.
Lesson Learned: Ein Zertifikat wird durch die anerkannte Prüfstelle erlassen, es hat bedingungslos zu sein. Ein Bericht, mit umzusetzenden Massnahmen, stellt keine Zertifizierung dar.
Speicherseen
Grundsätzlich sind Speicherseen meistens angemessen geschützt. Jedoch ist auf die Unterscheidung zwischen der Nutzung von Speicherseen hinzuweisen. Einerseits die Speicherseen bei denen z.B. aufgrund ihrer Lage nahe zur Bahnstation oder touristisch intensiv genützten Wegen mit unvorsichtigen Personen gerechnet werden muss, und andererseits Speicherseen, die zum Badesee umgenützt werden. Bei Letzteren gelten strengere Regelungen.
Lesson Learned: Richtige Regeln anwenden, Badesee oder Speichersee nahe Bahnstation kennzeichnen!
Vermietung von Fortbewegungsmitteln
Verschiedene Unternehmen bieten Trottinett oder Cart Strecken mit entsprechender Vermietung an. Hier ist auf die Wichtigkeit von klarer Information, Instruktion, Funktionskontrolle und schriftlichen Vereinbarungen hinzuweisen. Auch hier gilt das Gleiche wie bei den Klettersteigsets: Trottinett und Helme müssen der Norm EN 1078 entsprechen.
Lesson Learned: Information, Funktion, Instruktion und schriftliche Vereinbarungen treffen!
Schlusswort
Es lohnt sich, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Gütesiegel «Geprüfter Sommerbetrieb» zu erhalten. Die Audits der Beratungsstelle Sicherheit erlauben den Seilbahnunternehmen mögliche «Stolpersteine» zu identifizieren, und mittels Massnahmen präventiv möglichen Gefahren entgegenzuwirken.
Das Gütesiegel «Geprüfter Sommerbetrieb» stellt ein wertvolles und günstiges Risikomanagementtool für das Unternehmen selbst dar. Es zeugt davon, dass das Unternehmen das Angebot nach den geltenden Sicherheitsanforderungen auf mögliche Risiken geprüft hat. Dass der Sommerbetrieb einem hohen Sicherheitsstandard genügt, kann bei Ereignissen eine wichtige Rolle spielen.