Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und dessen Verordnung (AZGV) sind für die Seilbahnbranche sehr wichtig, obwohl sie nicht für den touristischen Verkehr konzipiert wurden. Die Totalrevision der AZGV vor fast vier Jahren mit entsprechenden Spezialbestimmungen für die Seilbahnbranche veranlasste Seilbahnen Schweiz (SBS), eine Standortbestimmung bei seinen Mitgliedern zu machen. Dies mit dem Ziel zu ermitteln, ob die Unternehmen bei der Anwendung mit besonderen Problemen konfrontiert werden, und ob Handlungsbedarf besteht.
Im Januar führte die SBS-Vertretung der AZG-Kommission und die SBS bei allen Mitgliedern eine online Umfrage zum Arbeitszeitgesetz durch. Die Umfrage umfasste allgemeine und besonders ausgewählte Fragen, mit der Möglichkeit, zusätzlich zur Beantwortung der geschlossenen Fragen auch eingehende Kommentare abzugeben.
Was die allgemeinen Fragen anbelangt, herrscht Einigkeit darüber, dass sich die im Rahmen der Totalrevision eingeführten Änderungen grundsätzlich bewährt haben. Unbestritten ist auch die zu bemängelnde Komplexität der Bestimmungen und deren schwierigen Handhabung, die die Beteiligten vor grosse und schwer zu meisternde Herausforderungen stellt.
Pistenfahrzeuge und Beschneiung
Im Zusammenhang mit der Verschiebung des Schichtbeginns der Pistenfahrzeugfahrer im Frühling sind die meisten Mitglieder mit Problemen bezüglich Nachtarbeit konfrontiert. Sie stufen eine Verlängerung der Schichtdauer ohne Nachtarbeit temporär bis 01.00 Uhr als notwendig ein. Diese Einschätzung wird von SBS vorbehaltlos geteilt. Was die technische Beschneiung anbelangt, herrscht die klare Meinung, dass die heutige Regelung mit 72 Stunden aufgrund der Schichteinteilung und das Erreichen des Arbeitsplatzes auf dem Berg problematisch ist. Eine temporäre Lockerung vom Oktober bis Januar mit maximal 77 Stunden Arbeitszeit erscheint als notwendig, wie dies auch von SBS festgestellt wird.
Audits-Berichte
Eine Frage zielte auf besondere Erkenntnisse aus den in den jeweiligen Betrieben erfolgten Audits, Betriebskontrollen und Inspektionen. Diesbezüglich ergibt sich aus der Umfrage, dass digitale Audits kaum geeignet sind, beziehungsweise nur beim Vorliegen einer entsprechenden Kompetenz, was nicht oft zutrifft. Auch die Thematik der Ferienkontrolle im Kalenderjahr und die Frage des Dienstortes sorgen für Probleme bei verschiedenen Firmen. Es ist sehr erfreulich, dass die meisten Unternehmen sich bereit erklärt haben, Unterlagen und Beispiele der BAV-Audits zur Verfügung zu stellen, damit sie die AZG-Kommission zum Zweck der Erkenntnisgewinnung bezüglich AZG-Umsetzung analysieren kann. Die ersten Unterlagen sind bei SBS bereits eingetroffen.
Weiteres Vorgehen
Die SBS-Vertretung in der AZG-Kommission, Nadja Zenhäusern und Marco Leu, wird die Thematik Pistenfahrzeuge und Beschneiung weiterverfolgen mit dem Ziel, eine entsprechende Änderung der heute geltenden Bestimmungen zu erwirken. Gleichzeitig analysiert SBS die Erkenntnisse aus den Audit-Berichten mit dem Ziel, die Prozesse zu verbessern, unter anderem auch hinsichtlich Komplexität. Zudem wird ein Ausbau der Dienstleistungen inklusive eines gesamtschweizerischen im Bereich AZG geprüft.
Weiterbildungen zum Arbeitszeitgesetz
AZG Kurs-Allrounder, 1 Tag
Donnerstag, 23. Juni 2022 (Sion)
Dienstag, 28. Juni 2022 (Meiringen)
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AZG Kurs-Refresher, ½ Tag
Freitag, 24. Juni 2022, 08.00 bis 12.00 Uhr (Sion)
Mittwoch, 29. Juni 2022, 08.00 bis 12.00 Uhr (Meiringen)
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