Richtlinien Schneesportanlagen & Gütesiegel «Geprüfte Schneesportanlagen»
Die Sicherheit ist oberstes Gebot der Seilbahnbranche. Während die Seilbahnanlagen vom Bund bzw. Kanton kontrolliert werden, gelten für die Schneesportanlagen (Pisten,Snowparks, Schlittelanlagen usw.) die Sicherheitsstandards des Branchenverbands Seilbahnen Schweiz. So werden die Schneesportanlagen der Mitglieder von Seilbahnen Schweiz regelmässigen und strengen Prüfungen unterzogen, welche obligatorisch sind. Dafür gelten die Richtlinien „Die Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportanlagen“. Diese stützen sich auf die „Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportanlagen“ der Schweizerisches Kommission für Unfallverhüttung auf Schneesportabfahrten (SKUS).
Dabei werden unter anderem folgende Aspekte kontrolliert
Markierung und Signalisation der Schneesportanlagen
Absicherung von Gefahrenstellen auf den Schneesportanlagen
Organisation des Pisten- und Rettungsdiensts
Lawinensicherheit- und Rettungskonzepte
Unfallerfassung und Unfallgeschehen
Gütesiegel «Geprüfte Schneesportanlagen»
Nach erfolgreicher Prüfung und bei entsprechender Einhaltung der Richtlinien erhalten die Seilbahnunternehmen das Gütesiegel „Geprüfte Schneesportanlagen“ von Seilbahnen Schweiz. Alle drei Jahre finden entsprechende Nachkontrollen statt.
Benötigen Sie Hilfe in Bezug auf Recht und Sicherheit im Schneesport und bei Sommeraktivitäten? Gerne stehen wir zur Verfügung.
Romano Pajarola
Verantwortlicher Beratungsstelle Sicherheit