Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist jeder Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden im Betrieb verantwortlich. Dies trifft auch auf Seilbahnunternehmen zu. Mitarbeitende bei SBU müssen zum Beispiel aufgrund von Arbeiten in der Höhe, Gefahren beim Betreiben der Liftanlagen oder Lawinensprengungen besonders geschützt werden. Seilbahnunternehmungen sind aufgrund der vorhandenen Risiken obligatorisch bei der SUVA versichert. Um den umfangreichen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, sollen sie entweder eine unternehmungseigene Lösung ausarbeiten oder an der Branchenlösung von Seilbahnen Schweiz teilnehmen.
Branchenlösung Seilbahnen Schweiz für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Seilbahnen Schweiz und die Gewerkschaft der Verkehrspersonals SEV haben eine von der eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS anerkannte Branchenlösung erarbeitet, die Seilbahnunternehmungen zur Verfügung steht und entsprechende Ausbildungen und Unterlagen bereitstellt. Um von der Branchenlösung von Seilbahnen Schweiz profitieren zu können, ist eine Mitgliedschaft bei ebendieser erforderlich.
Mitglied der Branchenlösung werden
Sie wollen an der Branchenlösung von Seilbahnen Schweiz für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz teilnehmen? Nehmen Sie dazu per E-Mail Kontakt mit uns auf und wir kümmern uns um die weiteren Schritte.
Kosten
Einmaliger Mitgliedsbeitrag für Verbandsmitglieder: CHF 300
Einmaliger Mitgliedsbeitrag für Nicht-Verbandsmitglieder: CHF 500
Jährlich wiederkehrende Kosten: CHF 150 bei einem jährlichen Umsatz über CHF 100'000 bzw. CHF 50 bei einem jährlichen Umsatz unter CHF 100'000
Kurs Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (AS/GS)
Bei einer Mitgliedschaft an der Branchenlösung Seilbahnen Schweiz können die Sicherheitsbeauftragten der Unternehmungen einen Kurs besuchen, an dem die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel für die Umsetzung der Branchenlösung erläutert werden. Zu Beginn wird ein eineinhalbtägiger Einführungskurs besucht, alle drei bis fünf Jahre wird dann ein eintägiger Auffrischungskurs absolviert. Mit dem Kurs sind die Teilnehmenden in der Lage, die betrieblichen Aufgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz selbständig auszuführen.