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VIII. Schlussbestimmungen |
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Art. 32 Inkrafttreten
1) Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 19. August
1999 genehmigt und an den Generalversammlungen vom 14. September 2006 und 18. September 2009 teilweise revidiert.
2) Die Änderungen treten unverzüglich in Kraft.
Art. 33 Übergangsbestimmungen
Zur Bestimmung der Amtsdauer und Wiederwahl der unter den alten Statuten gewählten Vorstandsmitglieder und des Präsidenten gelten mit Inkrafttreten der Statuten die neuen Vorschriften.
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