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Am 12. Juli 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht ein für die Branche wichtiges Urteil gefällt.
Die Bergbahnen Zermatt haben einen BAV-Entscheid im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Betriebsbewilligung gerichtlich angefochten und in allen Punkten Recht bekommen. Sowohl die Herstellerfirma wie auch Seilbahnen Schweiz haben die Bergbahnen Zermatt in ihrem Vorgehen unterstützt.
Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass die von Seilbahnen Schweiz bei der Beratung des Seilbahngesetzes in den eidg. Räten angeregte und unterstützte Formulierung Geltung hat, wonach bei einer Verlängerung der Konzession auch die Betriebsbewilligung, unter Vorbehalt der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, entsprechend verlängert wird (Artikel 17.4 des Seilbahngesetzes). Dank dem Bundes- verwaltungsgerichtsentscheid soll dies jetzt endlich auch umgesetzt werden.
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